Innerschulische Fortbildung – Budgetierung
1. Schulentwicklung
1.1. Schulentwicklung und innerschulische Fortbildung
1.2. Fortbildungsbudget - das Projekt
1.3. Allgemeine Hinweise zur Budgetierung der Einzelschule
1.3.1. Budget und Finanzierung
1.3.2. Planung
1.3.3. Termine
1.3.4. Verwendung der Mittel
1.3.5. Rahmenbedingungen
1.3.6. Abrechnung
2. Rahmenbedingungen und Formalitäten
2.1. Was kann / muss eine Schule tun?
2.2. Arbeitsvereinbarung / Finanzierungskonzept für Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen
2.3. Abrechnung
2.4. Online-Modul
2.4.1. Welche Vorteile hat die Schule?
2.4.2. Wie kann sich eine Schule anmelden?
2.4.3. Arbeitsvereinbarung/Finanzierungskonzept
2.4.4. Änderungen
2.4.5. Budgetauszug
2.4.6. Fortbildung
3. Service und Beratung
3.1. Personen im Projekt
3.2. Dozenten- und Expertendatei
1. Schulentwicklung
1.1. Schulentwicklung und innerschulische Fortbildung
Fortbildungsbudget für die Einzelschule - Ein Projekt des ThILLM zur Unterstützung der Entwicklung von Schulen
Dem bereits 1996 eingeführten Projekt Budgetierung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Schulentwicklung von außen nicht verordnet, sondern nur angeregt und unterstützt werden kann. Die einzelne Schule wird als "pädagogische Handlungseinheit" verstanden, an der Schulentwicklung initiiert, geplant, umgesetzt und überprüft werden muss. Die eigenverantwortliche Schule gestaltet "ihr Schulleben in Zusammenarbeit mit ihren Partnern weitgehend selbstständig und verantwortet dabei die Ergebnisse ihres Handelns selbst". Ziel aller Bemühungen muss dabei die Verbesserung der Unterrichtsqualität sein.
Die innerschulische Fortbildung ist in diesem Prozess ein wichtiges Instrument zur Schulentwicklung. Jede Schule sollte über eine Fortbildungskonzeption verfügen, deren Inhalte sich aus den Zielen und Arbeitsschwerpunkten der Schule ergeben. Dies ist die Grundlage für eine kontinuierliche Arbeit an Themen, die für ein Kollegium bedeutsam sind. Innerschulische Fortbildung bietet außerdem den Raum, verbindliche Absprachen zu treffen und über deren Umsetzung zu reflektieren.
Mit dem Fortbildungsbudget für die Einzelschule werden Wege und Möglichkeiten eröffnet, in diesem Sinne zu arbeiten.
Schulen sollten sich dabei die Fragen stellen:
- Wie gut ist unsere Schule?
- Wie kann man unser Schulprofil beschreiben?
- Befinden wir uns auf einem Weg der zielgerichteten Schulentwicklung?
- Welches sind unsere Ziele und Arbeitsschwerpunkte?
Um planvoll angelegte Schulentwicklungsprozesse zu stützen, bedarf es folgender Schritte:
- Stärkenanalyse durchführen
- Leitbilder erstellen
- Schwerpunkte setzen
- Ziele vereinbaren
- Vorhaben planen und durchführen
- Vorhaben evaluieren
Diese Schritte sind nicht als lineare Abfolge oder als ein mechanisches Aufeinanderfolgen von Handlungen zu sehen. In der schulischen Praxis stellen sich die Phasen ganz unterschiedlich dar, da sich die einzelnen Schulen durch ihren Entwicklungsstand, ihre Bedürfnisse, Ziele usw. auch unterscheiden. Dieses Schrittmodell ist als ein methodisches Hilfsmittel anzusehen.
Um eine planvolle Schulgestaltung in Gang zu setzen, ist unter anderem eine durchdachte, Fortbildungskonzeption notwendig, die zudem nicht zuletzt Motivation für Lehrerinnen und Lehrer sein könnte.
Diese sollte auf die Dimensionen abzielen:
- Die Arbeit des Lehrers im Fachunterricht
- Die fächerübergreifende Kooperation im Kollegium
- Die Zusammenarbeit der Lehrer im pädagogischen Handeln
Bei der Erstellung einer Fortbildungskonzeption ist die Formulierung der Ziele unter folgenden Kriterien zu sehen:
Ziele einer Schule leiten sich aus den schulischen Schwerpunkten der jeweilig angestrebten Schulentwicklung ab. Je nachdem, in welchem Zeitraum ein Ziel zu erreichen ist, kann man zwischen kurzfristig (ca. 1 Jahr), mittelfristig (ca. 2-3 Jahre) und langfristig (ca. 5 Jahre) zu erreichenden Zielen unterscheiden. Die Ziele werden mit Hilfe konkreter Maßnahmen umgesetzt. Innerschulische Fortbildung leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung.
Auf diesem Weg der Planung sieht sich das ThILLM mit seinem Projekt "Fortbildungsbudget für die Einzelschule" als Unterstützer und Berater von Schulen.
1.2. Fortbildungsbudget – das Projekt
Sinn und Aufgabe des Projektes ist es, innerschulische Fortbildung, die schulischer Entwicklung im Sinne des Schulprofils dient, zu unterstützen.
Gleichzeitig möchte das ThILLM auch beraten im Hinblick auf die inhaltliche Schwerpunktsetzung der angestrebten Fortbildungen, die Erstellung eines langjährigen Fortbildungskonzeptes sowie die Auswahl der Referenten. Zudem unterstützt das Institut bei der Buchung außerschulischer Fortbildungsräume oder gegebenenfalls Übernachtungen bei Mehrtagesveranstaltungen.
Für eine nachhaltige Wirkung und die Vorbereitung des Transfers der Fortbildungsinhalte in die schulische Praxis ist es wichtig und günstig, wenn die Inhalte ohne Druck von Alltagsaufgaben bearbeitet werden können und genügend Zeit zur Verfügung steht, Vereinbarungen für diesen Transfer zu treffen. Es ist die große Chance innerschulischer Fortbildung, gemeinsam mit dem gesamten Kollegium Themen der Schulentwicklung zu bearbeiten und daraus für alle gültige Ableitungen zu treffen.
Diese Chance nutzen die Thüringer Schulen seit 1996, wie die nachfolgende Graphik (Stand: 31.12.2006) zeigt:
Entwicklung der Anzahl budgetierter Schulen:
blau: Anzahl der budgetierten Schulen (mit BbS)
grau: Anzahl aller Schulen
Das ThILLM möchte die Schulen auf dem Weg der Profilierung und Professionalisierung begleiten. Dazu ist es wichtig, das Abrechnungsformular mit der Rückmeldung zu inhaltlichen Schwerpunkten zurückzusenden. Nur durch eine Evaluation ist es möglich, das Projekt "Budgetierung der Einzelschule" weiterzuentwickeln, die dazu notwendigen Daten zu erheben, Bewährtes zu erhalten bzw. notwendig zu verändernde Punkte zu analysieren.
1.3. Allgemeine Hinweise zur Budgetierung der Einzelschule
1.3.1. Budget und Finanzierung
Unter Einhaltung der Haushaltsgrundsätze wird den staatlichen Thüringer Schulen zur eigenverantwortlichen Gestaltung von Fortbildung ein Sockelbetrag von 500,00 Euro im Haushaltsjahr durch das ThILLM zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung des Profils, der Ziele und der Vorhaben der Einzelschule können auf Antrag Zusatzbeträge vergeben werden (kurze Begründung im Arbeitsvorhaben). Die Zusage zur Finanzierung von innerschulischer Fortbildung erfolgt auf der Grundlage der Kostenplanung der einzelnen Fortbildungsvorhaben.
Für berufsbildende Schulen gilt bis auf Weiteres das zwischen ThILLM und Schulleitung abgestimmte Verfahren.
1.3.2. Planung
Die Planung und Abstimmung der Fortbildung(en) liegen in der Verantwortung der Schule. Unterstützung und Beratung können bei Bedarf im Schulamt oder im ThILLM erfolgen. Eine Referentenfindung ist unter anderem über das Rechercheprogramm der Dozenten- und Expertendatei möglich. Schwerpunkte und Ziele der Schulentwicklung werden im Internet dokumentiert.
1.3.3. Termine
Die Eingabe der Profile, Ziele und die Planung der Fortbildungsmaßnahmen sollte bis 1. März eines jeden Jahres erfolgen. Im laufenden Haushaltsjahr können bis spätestens 1. Oktober Änderungen vorgenommen werden. Beantragte und genehmigte Fortbildungen, die aus den verschiedensten Gründen nicht durchgeführt werden können, müssen gestrichen werden, so dass eine bedarfs- und nachfragegerechte Zuweisung von Haushaltsmitteln für die innerschulische Fortbildung ermöglicht werden kann.
1.3.4. Verwendung der Mittel
Das Fortbildungsbudget sollte vorwiegend für die Erstattung von Honorar und Reisekosten des Dozenten/Referenten genutzt werden. Ebenfalls kann bei einzelnen Reisen von Lehrern der Schule zur Fortbildung zu spezifischen Themen eine Kostenübernahme erfolgen (Reisekostenvergütung). Bei Ein- und Mehrtagesveranstaltungen ist eine Kostenübernahme auch für Teilnehmer (Übernachtung, Verpflegung bei einer Abwesenheit von der Wohnung oder der Dienststätte von mindestens 14 Stunden, keine Wegstreckenentschädigung) in angemessenem Umfang möglich. Dies muss im Kontext der Fortbildung gerechtfertigt erscheinen. Beim Überschreiten des Betrages muss die Differenz aus Eigenmitteln erbracht werden. Die Übernachtung und Verpflegung kann auf Wunsch der Schule vom Lehrgangsmanagement des ThILLM organisiert werden. Die Nutzung der Veranstaltungsräume des ThILLM ist ebenso möglich, da Raummieten nur in Einzelfällen und nach Absprache übernommen werden.
Für einzelne Lehrer, Erzieher und SPF der Schule kann auf der Grundlage eines konkreten Auftrages bezüglich des Schulprofils oder zur Unterstützung der Entwicklung der Schule zur Teilnahme an Tagungen, Kongressen oder im Rahmen des Konzeptes "Lernen durch Besuchen" eine Aus- bzw. Fortbildungsreise genehmigt bzw. angeordnet werden.
Materialkosten und Lehrmittel können nicht aus dem Budget finanziert werden. Die Erstattung der Kosten für den Besuch von Ausstellungen und Messen wird für allgemeinbildende Schulen ausgeschlossen.
1.3.5. Rahmenbedingungen
Der Schulleiter unterzeichnet die Honorarverträge als Auftraggeber. Die Abrechnung der Unterlagen erfolgt am ThILLM auf der Grundlage der gültigen Honorarordnung für Lehrerfort- und -weiterbildungsveranstaltungen und dem Thüringer Reisekostengesetz in der derzeit gültigen Fassung.
Die Kostenerstattung erfolgt auf der Grundlage des genehmigten Fortbildungsvorhabens, wenn alle zahlungsbegründenden Unterlagen im Original bis 30. November jeden Jahres (Posteingang ThILLM) vorliegen. Alle Abrechnungen, die nach Haushaltsabschluss eingehen, werden mit dem Budget des nächsten Jahres verrechnet (neue Vereinbarung ist einzugeben).
1.3.6. Abrechnung
Grundlagen:
- Thüringer Reisekostengesetz in der derzeit gültigen Fassung
- Festlegung von Honorarsätzen für Lehrerfort- und weiterbildungsveranstaltungen (TKM 23.11.2001)
| Hochschul- bzw. Universitätsabschluss | 20 €/h |
| Hochschul- bzw. Universitätsabschluss mit Promotion A | 25 €/h |
| Hochschul- bzw. Universitätsabschluss mit Promotion B | 30 €/h |
| Professor | 40 €/h |
Die Honorar- und Reisekostenrechnungen müssen im Original an das ThILLM gesandt werden. Zur Bearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Referenten in Fortbildungsveranstaltungen:
Abrechnungsformular (für den Postversand vorbereitet)
Teilnehmerliste
Honorarvertrag und Reisekostenrechnung oder Rechnung (sachlich richtig unterzeichnet)
- Einzelne beauftragte Lehrer:
Abrechnungsformular (für den Postversand vorbereitet)
Antrag auf Aus- bzw. Fortbildungsreise und Reisekostenrechnung (mit Nachweis über geleistete Zahlungen, z.B. Teilnehmergebühren....)
2. Rahmenbedingungen und Formalitäten
2.1. Was kann / muss eine Schule tun?
- Schwerpunkte und Ziele der Entwicklung abstimmen und festlegen
- Grobplanung der Fortbildungen und der Mittel unter Einhaltung von Rahmenbedingungen in einer Arbeitsvereinbarung vornehmen
- Arbeitsvereinbarung einschließlich Finanzierungskonzept mit dem ThILLM abschließen
- innerschulische Fortbildung organisieren, durchführen (d.h. Honorarverträge mit den entsprechenden Referenten abschließen sowie Anträge auf Aus- bzw. Fortbildungsreisen für Kollegen genehmigen) und auswerten
- Unterlagen beim ThILLM abrechnen
2.2. Arbeitsvereinbarung / Finanzierungskonzept für Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen
In ihrer Arbeitsvereinbarung gibt die Schule stichpunktartig die Schwerpunkte der Schulentwicklung in den letzten fünf Jahren an. Die innerschulische Fortbildungsplanung reflektiert den Fortbildungsbedarf der Schule im Hinblick auf die eigene Entwicklung bzw. auf die Realisierung der Leitbilder künftigen Handelns an der Schule ebenso wie den Fortbildungsbedarf einzelner Kolleginnen und Kollegen.
Unter Beteiligung und Mitwirkung aller in der Schule Tätigen wird ein Fortbildungsplan erstellt, der auf die Entwicklung des Unterrichtes, der Lehrerkooperation sowie der Schule als Ganzes gerichtet ist. Die Fortbildungsplanung ist das Ergebnis eines Konsens im Kollegium, die darüber hinaus Prozesscharakter trägt. Sie baut auf einer Bedarfsanalyse auf und bestärkt die kooperative Planung von Lehrern, Erziehern und Sonderpädagogischen Fachkräften.
Der Mittelrahmen des Fortbildungsbudgets wird für ein Haushaltsjahr vergeben. In einem Finanzierungskonzept werden die für die Gestaltung von innerschulischen Fortbildungen benötigten Mittel beantragt. Dabei ist die Schule an die Einhaltung von Haushaltsrichtlinien sowie an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung gebunden. Bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres können weitere Finanzierungskonzepte nachgereicht werden.
Aus dem Fortbildungsbudget können
- für Referenten Honorare und Reisekosten
- für einzelne beauftragte Lehrer, Erzieher oder Sonderpädagogische Fachkräfte einer Schule
- Reisekosten und Teilnahmegebühren für Kongresse, Tagungen, Seminare o.ä.
- Reisekosten für die Fahrt zu anderen Thüringer Schulen innerhalb des Programms "Lernen durch Besuchen"
finanziert werden.
Weitere Materialien finden Sie in TIS-Online
2.3. Abrechnung
Jede Fortbildungsmaßnahme, die eine Schule unter Nutzung des Fortbildungsbudgets durchgeführt hat, wird unter Verwendung entsprechender Formulare beim ThILLM abgerechnet. Dabei reicht die Schule die vollständigen Originalunterlagen von Honorarvertrag und Reisekostenrechnung ein. Darüber hinaus gibt die Schule zu jeder Fortbildungsmaßnahme eine Kurzeinschätzung ab.
2.4. Online-Modul
2.4.1. Welche Vorteile hat die Schule?
Die Eingabe der Daten erfolgt online am Rechner und diese werden gleich an das ThILLM versandt. Es entfallen für die Arbeitsvereinbarung umständliche Postwege. Die Eingabemasken haben eine benutzerfreundliche Führung mit Eingabehilfen und die Übertragung erfolgt erst, wenn alle notwendigen Angaben vorhanden sind. Antrag und Ausgabe des Geldes sind zeitnah, aktuell und werden für die Schule realer erlebbar.
2.4.2. Wie kann sich eine Schule anmelden?
Alle staatlichen Schulen haben eine Zugangs-PIN-Nummer erhalten. Mit dieser und der fünfstelligen Schulnummer können sich alle Schulen individuell anmelden und das System nutzen.
2.4.3. Arbeitsvereinbarung/Finanzierungskonzept
Die Arbeitsvereinbarung und das Finanzierungskonzept können online ausgefüllt werden und die Daten werden dann zum ThILLM gesandt. Diese werden in das hauseigene System übertragen, die Vorhaben werden durch den entsprechenden Referenten bestätigt und gelangen auf elektronischem Weg zur Bestätigung an die Schule zurück.
2.4.4. Änderungen
Schulen, die das Budget schon länger nutzen, arbeiten kontinuierlich an ihren Schwerpunkten und Zielen. Ergibt es sich im Laufe eines Haushaltsjahres (bedingt auch durch den Schuljahreswechsel) , dass aus aktuellem Anlass geplante Veranstaltungen geändert, neue Veranstaltungen aufgenommen bzw. auch gestrichen werden, ist diese Änderung über das Online-Modul möglich.
2.4.5. Budgetauszug
Jede Schule kann auf ihre aktuellen Daten zurückgreifen (z.B. aktuelles und verbrauchtes Budget). Der Schulleiter erhält somit mehr Möglichkeiten und Verantwortung für sein Budget.
2.4.6. Fortbildung
Für viele Nutzer werden die Eingabehilfen ausreichen. Natürlich können sie sich über das installierte E-Learning auch die notwendigen Informationen selbst erarbeiten.
Für weitere Fragen oder Hilfeleistungen können sich die Schulen mit dem ThILLM in Verbindung setzen.
Ansprechpartner sind:
3. Service und Beratung
3.1. Personen im Projekt
| Schulart | Schulamtsbereiche | Referent | Telefon |
| Allgemeinbildende Schulen | alle | Sabine Kahlert | 036458/56-240 |
| Berufsbildende Schulen | alle | Dr. Axel Hermann | 036458/56-299 |
3.2. Dozenten- und Expertendatei
In den Arbeitsvorhaben beschreibt eine Schule ihre vereinbarten Schwerpunkte, Vorgehensweisen und Richtungen auf dem Weg zur Umsetzung der schulischen Leitbilder. Davon ausgehend werden solche Fortbildungen ausgewählt und geplant, die der schulspezifischen Unterstützung dienen. Die Schule entscheidet, welche Person(en) die konkreten Fortbildungsthemen bearbeiten.
Die Dozenten- und Expertendatei enthält ein Rechercheprogramm, das die Suche u.a. nach Name, Thema, Stichwort, Schulart ermöglicht. Sie wurde jeder Schule in Thüringen auf CD-ROM zur Verfügung gestellt.
Diese Dozenten- und Expertendatei wird im Moment überarbeitet, um die aktuellste Fassung zeitnah im Internet zur Verfügung zu stellen.
In dieser Datei sind Personen verzeichnet, die unterschiedliche Fortbildungsthemen bearbeiten und von der Schule als Experten/Referenten für die eigene Fortbildung gewonnen werden können.
Benötigt eine Schule weitergehende Empfehlungen oder Hinweise, kann sie sich an das Staatliche Schulamt oder an das ThILLM wenden.