Hinweise zur Durchführung
Vorschläge für die mündliche Prüfung zur Erlangung des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses im vom Schüler wählbaren Fach Sport
Allgemeines
1. Zulassungsvoraussetzung
2. Hinweise zur Organisation der Prüfung
2.1. Durchführung der Prüfung
2.2. Festlegung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
3. Bewertung
4. Aufbau der Prüfung
5. Mögliche Inhalte der Prüfung
5.1. Sportpraktische Prüfung
5.1.1. Teil A (Individual- oder Zweikampfsportart)
5.1.2. Sportpraktischer Teil B (Sportspiele)
5.2. Mündlicher Teil (Sporttheorie)
Allgemeines
Das Fach Sport ist mit der Änderung der Thüringer Schulordnung im Rahmen der Prüfung für den Qualifizierenden Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss als mündliches Prüfungsfach wählbar. Diese Veränderung wird bereits im laufenden Schuljahr 2002/03 für die Schulen verbindlich.
Die Verantwortung für die Prüfungsdurchführung und die Inhalte der Prüfung liegen bei der Prüfungskommission und der Fachprüfungskommission der Schule.
1. Zulassungsvoraussetzung
Sport als mündliches Prüfungsfach können alle Schüler der Thüringer Regelschulen, Gesamtschulen, Förderschulen mit dem Bildungsgang der Regelschule, Klassen an Spezialgymnasien, die auf den Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss vorbereiten (§7 Abs. 6 ThürSchulG), die an der Prüfung zum Realschulabschluss oder an der Prüfung zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss teilnehmen, wählen.
Schüler mit einer Befreiung vom Sportunterricht sind von der Teilnahme an der Sportprüfung ausgeschlossen.
2. Hinweise zur Organisation der Prüfung
2.1. Durchführung der Prüfung
Die Prüfung findet in dem allgemein für die Prüfung zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss jeweils festgelegten Zeitraum statt.
2.2. Festlegung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Das Ergebnis wird am Ende des jeweiligen Prüfungsteils von der Fachprüfungskommission festgelegt und dem Schüler bekannt gegeben.
3. Bewertung
Für den mündlichen und den praktischen Prüfungsteil wird jeweils eine Note erteilt.
Die einzelnen Aufgaben innerhalb der mündlichen und der praktischen Prüfung werden mit Bewertungseinheiten (Punkten) bewertet.
Bei der Bildung der Prüfungsnote werden die Noten des mündlichen und praktischen Prüfungsteils gleichgewichtet.
Ergibt sich hierbei ein Bruchwert, gibt die Note der praktischen Prüfung den Ausschlag.
4. Aufbau der Prüfung
Die Prüfung umfasst einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Gegenstand des mündlichen Prüfungsteils sind sporttheoretische Aspekte.
Der praktische Teil soll zwei Bereiche umfassen, nämlich
- eine Individual- oder Zweikampfsportart und
- ein Sportspiel
Koordinativ-konditionelle Anforderungen werden den Teilen A und B zugeordnet.
5. Mögliche Inhalte der Prüfung
5.1. Sportpraktische Prüfung
5.1.1. Teil A (Individual- oder Zweikampfsportart)
Die Prüfungskommission der Schule wählt für die Prüfung zum Erwerb des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses aus dem Lehrplan der Klassenstufe 9 und bei der Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses aus dem Lehrplan der Klassenstufe 10 Lernbereiche aus. Der Leistungsnachweis kann zusätzlich zu mindestens einer für den Schüler verbindlichen Prüfungsaufgabe vorsehen, dass der Schüler aus zwei oder mehreren Prüfungsaufgaben eine Auswahl trifft.
Für die Bewertung gelten folgende Anforderungen:
- Leichtathletik
- Leistungslauf (schnell oder ausdauernd)
- Kugelstoß oder Wurf
- Weit- oder Hochsprung
-
- Gerätturnen
- Übungen an drei verschiedenen Geräten oder Übungen an zwei verschiedenen Geräten und Sprung,
- Die Auswahl der Geräte und die Zusammenstellung der Übungen bzw. die Wahl des Sprunges liegen in der Verantwortung des Fachprüfungskommission.
Sprung
Pferd
- seit: – 1,10m oder
- Kasten lang: – 1,10m
Schwebebalken
- 1,00 m bis 1,20 m; Übung mit mindestens drei Bahnen (bzw. zwei Richtungsänderungen) einschließlich Auf- und Abgang
Boden
- Übung bestehend aus mindestens sechs unterschiedlichen Elementen verschiedener Elementengruppen sowie gymnastische Verbindungsteilen
Reck
- Kopf- bis sprunghoch; Übung bestehend aus mindestens vier unterschiedlichen Elementen sowie Auf- und Abgang
Barren
- Kopfhoch; Übung bestehend aus mindestens vier unterschiedlichen Elementen, mindestens ein Richtungswechsel sowie Auf- und Abgang
Gymnastik und Tanz
- Eine Tanzkombination und eine gymnastische Übungsverbindung mit Handgerät (Handgerät wählbar, mind. 32 Takte),
Schwimmen
- 400m mit einer Schwimmtechnik nach Zeit, innerhalb dieser Strecke 100m mit einer zweiten Schwimmtechnik
- Sprung kopfwärts und Tieftauchen nach einem Gegenstand
- 50m mit einer beliebigen Schwimmtechnik
Skilaufen
- Eine komplexe Fertigkeitsbewertung (Anwendung von drei Techniken in einem Gelände mit unterschiedlichen Profil) und ein Geschwindigkeitslauf
Eislaufen
- Eine komplexe Fertigkeitsbewertung (Laufparcours) und ein Zeitlauf
Zweikampfsportarten
- Judo
Eine Bewertung für ausgewählte Demonstrationen aus den Gruppen
Techniken im Stand bzw. in der Bewegung (je ein Hüft-, Schulter- und Fußwurf)
Zwei Übungsformen für das Kampfverhalten (je eine Übung aus dem Stand- und Bodenbereich)
Übungskampf
- Ringen
Eine Bewertung für ausgewählte Demonstrationen aus den Gruppen
Techniken aus dem Stand- und Bodenbereich (je zwei)
Zwei Übungsformen für das Kampfverhalten
Übungskampf
Gesundheit und Fitness
eine Bewertung für
- eine aerobe Ausdauerleistung
- einen Komplextest (koordinative und konditionelle Fähigkeiten) mit mindestens 8 Übungen
- die Demonstration einer funktionalen Übung
5.1.2. Sportpraktischer Teil B (Sportspiele)
Die Prüfungskommission der Schule wählt Lernbereiche aus dem Lehrplan der Klassenstufe 10 aus. Der Leistungsnachweis erfolgt in Form von mindestens zwei Komplexübungen im Angriffs- und Verteidigungsverhalten oder mit Angriffs- und Verteidigungstechniken sowie dem Nachweis der Spielfähigkeit.
Anstelle der Spielfähigkeit kommt eine dritte spielnahe Komplexübung zur Anwendung, wenn keine vollständigen Mannschaften zur Beurteilung der Spielfähigkeit gebildet werden können. Die Entscheidung trifft die Prüfungskommission auf Antrag der Fachprüfungskommission.
5.2. Mündlicher Teil (Sporttheorie)
Gegenstand der mündlichen Prüfung ist Sporttheorie. Die Aufgaben werden aus dem Lehrplan der Klassenstufe 9 bzw.10 gestellt.
Für die Auswahl der Aufgaben ist die Fachprüfungskommission zuständig.
Dabei sind sportartspezifische, sportartübergreifende sowie fächerüber-greifende Aspekte zu berücksichtigen.