Hinweise zur Durchführung

Vorschläge für die mündliche Prüfung zur Erlangung des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses im vom Schüler wählbaren Fach Sport

Allgemeines
1. Zulassungsvoraussetzung
2. Hinweise zur Organisation der Prüfung
2.1. Durchführung der Prüfung
2.2. Festlegung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
3. Bewertung
4. Aufbau der Prüfung
5. Mögliche Inhalte der Prüfung
5.1. Sportpraktische Prüfung
5.1.1. Teil A (Individual- oder Zweikampfsportart)
5.1.2. Sportpraktischer Teil B (Sportspiele)
5.2. Mündlicher Teil (Sporttheorie)

Allgemeines

Das Fach Sport ist mit der Änderung der Thüringer Schulordnung im Rahmen der Prüfung für den Qualifizierenden Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss als mündliches Prüfungsfach wählbar. Diese Veränderung wird bereits im laufenden Schuljahr 2002/03 für die Schulen verbindlich.

Die Verantwortung für die Prüfungsdurchführung und die Inhalte der Prüfung liegen bei der Prüfungskommission und der Fachprüfungskommission der Schule.

1. Zulassungsvoraussetzung

Sport als mündliches Prüfungsfach können alle Schüler der Thüringer Regelschulen, Gesamtschulen, Förderschulen mit dem Bildungsgang der Regelschule, Klassen an Spezialgymnasien, die auf den Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss vorbereiten (§7 Abs. 6 ThürSchulG), die an der Prüfung zum Realschulabschluss oder an der Prüfung zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss teilnehmen, wählen.

Schüler mit einer Befreiung vom Sportunterricht sind von der Teilnahme an der Sportprüfung ausgeschlossen.

2. Hinweise zur Organisation der Prüfung

2.1. Durchführung der Prüfung

Die Prüfung findet in dem allgemein für die Prüfung zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss jeweils festgelegten Zeitraum statt.

2.2. Festlegung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Das Ergebnis wird am Ende des jeweiligen Prüfungsteils von der Fachprüfungskommission festgelegt und dem Schüler bekannt gegeben.

3. Bewertung

Für den mündlichen und den praktischen Prüfungsteil wird jeweils eine Note erteilt.
Die einzelnen Aufgaben innerhalb der mündlichen und der praktischen Prüfung werden mit Bewertungseinheiten (Punkten) bewertet.
Bei der Bildung der Prüfungsnote werden die Noten des mündlichen und praktischen Prüfungsteils gleichgewichtet.
Ergibt sich hierbei ein Bruchwert, gibt die Note der praktischen Prüfung den Ausschlag.

Bewertungsmodell

4. Aufbau der Prüfung

Die Prüfung umfasst einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Gegenstand des mündlichen Prüfungsteils sind sporttheoretische Aspekte.
Der praktische Teil soll zwei Bereiche umfassen, nämlich

  1. eine Individual- oder Zweikampfsportart und
  2. ein Sportspiel

Koordinativ-konditionelle Anforderungen werden den Teilen A und B zugeordnet.

5. Mögliche Inhalte der Prüfung

5.1. Sportpraktische Prüfung

5.1.1. Teil A (Individual- oder Zweikampfsportart)

Die Prüfungskommission der Schule wählt für die Prüfung zum Erwerb des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses aus dem Lehrplan der Klassenstufe 9 und bei der Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses aus dem Lehrplan der Klassenstufe 10 Lernbereiche aus. Der Leistungsnachweis kann zusätzlich zu mindestens einer für den Schüler verbindlichen Prüfungsaufgabe vorsehen, dass der Schüler aus zwei oder mehreren Prüfungsaufgaben eine Auswahl trifft.

Für die Bewertung gelten folgende Anforderungen:

5.1.2. Sportpraktischer Teil B (Sportspiele)

Die Prüfungskommission der Schule wählt Lernbereiche aus dem Lehrplan der Klassenstufe 10 aus. Der Leistungsnachweis erfolgt in Form von mindestens zwei Komplexübungen im Angriffs- und Verteidigungsverhalten oder mit Angriffs- und Verteidigungstechniken sowie dem Nachweis der Spielfähigkeit.

Anstelle der Spielfähigkeit kommt eine dritte spielnahe Komplexübung zur Anwendung, wenn keine vollständigen Mannschaften zur Beurteilung der Spielfähigkeit gebildet werden können. Die Entscheidung trifft die Prüfungskommission auf Antrag der Fachprüfungskommission.

5.2. Mündlicher Teil (Sporttheorie)

Gegenstand der mündlichen Prüfung ist Sporttheorie. Die Aufgaben werden aus dem Lehrplan der Klassenstufe 9 bzw.10 gestellt.
Für die Auswahl der Aufgaben ist die Fachprüfungskommission zuständig.
Dabei sind sportartspezifische, sportartübergreifende sowie fächerüber-greifende Aspekte zu berücksichtigen.