Begabungsförderung – ein Baustein des Bildungs- und Erziehungsauftrags
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Mit der Novellierung des Bildungsgesetzes wird der Begabungsförderung in Thüringen ein noch höherer Stellenwert zugeordnet und damit der Schule eine entsprechende Verantwortung übertragen. Für den Bereich Sport bedeutet dies, die Verantwortung der Schule für Begabungsförderung mit konkreten Aufgaben, Vorhaben, Maßnahmen zu untersetzen, abrechenbar zu gestalten und transparent für alle daran beteiligten Partner zu behandeln.
Im Interesse einer hohen Wirksamkeit der individuellen Förderung sind die Möglichkeiten im Unterricht sowie im außerunterrichtlichen bzw. außerschulischen Bereich zu nutzen.
- Schülerorientiertes Unterrichten im Sinne von Begabungsförderung impliziert das Erkennen vorhandener Anlagen und Neigungen, die gezielte Unterstützung der Entwicklung motorischer Fähigkeiten sowie das "Bewusstmachen" vorhandener Stärken beim Schüler. Zusätzliche Fördermaßnahmen für den einzelnen Schüler sind fester Bestandteil eines differenziert gestalteten Unterrichts in allen Klassenstufen.
- Grundsatz einer gezielten Begabtenförderung im Sport ist ein abgestimmtes Handeln von Vertretern des Bildungsbereiches mit den Trägern des freien Sports. Für Schüler mit erkennbaren sportlichen Begabungen sind weitere Sichtungsmaßnahmen (Wettbewerbe, Tests, Sportfeste, sportartübergreifende Sichtungsgruppen u.a.) als geeignete Verfahren in Vorbereitung einer gezielten Förderung zu schaffen. Außerunterrichtliche Formen können die Begabtenförderung unterstützen. Eine leistungsorientierte Förderung von Schülern setzt allerdings Bedingungen voraus, die in der Regel nur in Kooperation mit Sportvereinen möglich sind.
- Notwendige Voraussetzungen und aus diesem Grund Schwerpunkte künftiger Vorhaben für eine gezielte Begabtenförderung sind Überlegungen zur qualitativ verbesserten Kommunikation
- mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung insbesondere innerhalb der Lehrerschaft der betreffenden Schule
- mit den Eltern vor allem zur Absicherung von Anforderungen, die sich aus zusätzlichen Belastungen von Fördermaßnahmen ergeben
- zwischen den an der Bildung und Erziehung beteiligten Einrichtungen (Vorschule, Grundschule, weiterführende Einrichtungen) insbesondere zur inhaltlichen Abstimmung zwischen Schule und Sportverein zur Gestaltung konkreter Vereinbarungen. Vereinbarungen, die gemeinsame Maßnahmen beschreiben, die konkrete Absichten zur Begabtenförderung beinhalten und damit Aussagen über "Delegierung", über persönlichkeitsfördernde Prozessbegleitung und damit auch über mögliche "Rückdelegierung" treffen.