Begabungsförderung – ein Baustein des Bildungs- und Erziehungsauftrags

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Mit der Novellierung des Bildungsgesetzes wird der Begabungsförderung in Thüringen ein noch höherer Stellenwert zugeordnet und damit der Schule eine entsprechende Verantwortung übertragen. Für den Bereich Sport bedeutet dies, die Verantwortung der Schule für Begabungsförderung mit konkreten Aufgaben, Vorhaben, Maßnahmen zu untersetzen, abrechenbar zu gestalten und transparent für alle daran beteiligten Partner zu behandeln.
Im Interesse einer hohen Wirksamkeit der individuellen Förderung sind die Möglichkeiten im Unterricht sowie im außerunterrichtlichen bzw. außerschulischen Bereich zu nutzen.